Startseite
Trinkwasser
Abwasser
Heizlast
Hydraulik
EnEV
Wärmeerzeuger
TRGI´86
Betriebsführung
Links


Informationen zur EnEV

Die Energieeinsparverordnung trat am 01.02.2002 in Kraft.

Wärmeschutz-Verordnung (WSchV) und die Heizungsanlagen-Verordnung sind mit ihr zusammengeführt.

Generell soll die EnEV eine Reduzierung des Energie-Verbrauchs gegenüber der WSchV um 25% umsetzen.

Die EnEv schließt zu errichtende Gebäude sowie Altbauten ein.

Die Bewertung der genannten Gebäude verläuft unter Betrachtung von energetischen Gesichtspunkten, bezogen auf bauphysikalische Eigenschaften im Verhältnis zur (Heizungs-) Anlagentechnik. Bei dieser Betrachtung sind bestimmte Grenzen gesetzt die eingehalten werden müssen.

Erstmalig wird bei der EnEV auch der Faktor der Primärenergie berücksichtig. Somit fallen die Berechnungen in Bezug auf Brennstoffe wie Holz und Pellets wesentlich "günstiger" aus im Vergleich zu Heizöl oder Gas. Das ist darauf zurück zuführen das der Energieeinsatz zur Gewinnung von Rohöl viel höher ist als der Energieaufwand für die Gewinnung von Holz.

Daraus ergibt sich salop gesagt, je besser ein Gebäude ist (sprich je besser es gedämmt und dicht es ist) um so "schlechter" kann die Heizungsanlage sein. Umgekehrt gilt dies natürlich auch.

Das soll natürlich nicht heißen das eines dieser Ziele angestrebt werden soll, sondern das beide Faktoren berücksichtigt und gut ausgeführt werden sollten. Ohne Investition ist dieser Punkt natürlich nicht einfach umzusetzen, aber auf lange Zeit gesehen wird eingespart. In Bezug auf immer höherer und ansteigende Energiekosten, fällt jedem diese Überlegung und Umsetzung wohl nicht all zu schwer.

Welche Faktoren kommen bei der EnEV zum tragen und was wird berechnet

Hier kann z.B. die Verordnung nachgelesen werden: LINK (PDF-File ca. 80 KB)

Weitere Informationen zur EnEV: www.enev.info


Top